Düngerlexikon

Pflanzenschutz

Pflanzenschutz wird im Pflanzenschutzgesetz sehr breit gefächert definiert. Als Begriff umfasst es den Schutz der Pflanze vor pflanzlichen und parsitenbedingten Schadeinflüssen, aber auch den Schutz ihrer Erzeugnisse vor negativen Einflüssen von Witterung und Schadorganismen. Unter einen gründlichen Pflanzenschutz fallen unter Anderem die Gesunderhaltung der Pflanze und ihrer Erzeugnisse durch Vorbeugung, wie etwa einer gut durchdachten und genau dosierten Düngergabe, oder einer regelmäßigen Kalkung, um das Bodenleben auf der Anbaufläche anzukurbeln. Eine Fruchtfolge nach dem Fruchtfolgekreuz optimiert die Vitalität und die Fruchtbarkeit der angebauten Pflanzen ebenfalls ungemein und wirkt prophylaktisch gegen Bodenverarmung oder Schädlingsbefall. Ebenfalls Wert muss auf eine gute Hygiene- und Quarantänepraxis gelegt werden, da diese das Risiko mindert eventuell schädliche Organismen in den Bestand einzuschleppen und somit Krankheitsbefall auszulösen. Ist dies jedoch schon geschehen, so fällt die Bekämpfung dieser Organismen ebenso unter den Begriff des Pflanzenschutzes wie der Schutz von Mensch, Natur und Umwelt vor eventuell auftretenden negativen Nebenerscheinungen des Pflanzenschutzes. So sind Land und Forstwirte im Rahmen des Pflanzenschutzgesetzes verpflichtet eventuell toxische Pflanzenschutzmittel aufzubewahren und das Grundwasser durch eine korrekte und angepasste Dosierung vor eventuell einsickernden Schadstoffen zu schützen. Richtig durchgeführter Pflanzenschutz minimiert Ertragseinbußen und kann Qualitätsverluste auch bei den traditionell sehr anfälligen Monokulturen des Intensivanbaus vorbeugen. Da diese Punkte von großer allgemeiner Wichtigkeit sind können sämtliche finanzielle Ausgaben des Pflanzenschutzes vom Staat laut Pflanzenschutzgesetz bezuschusst werden, um die qualitativ gleichbleibende Produktqualität und Produktmenge für Markt und Verbraucher zu gewährleisten.