Düngemitteltypen
Die neue Düngeverordnung bestimmt präzise die verschiedenen erlaubten Düngemitteltypen. Beispielsweise werden nur noch sieben verschiedenen Düngemitteltypen für organische Düngemittel differenziert. So sind hier zum einen die organischen Einnährstoffdünger zu benennen, welche von einem der wichtigsten Grundnährstoffe Stickstoff, Phosphor oder Kalium zu einem gesetzlich festgelegten Mindestprozentsatz von 3 % enthalten müssen. Die Nächste Gruppe sind die sogenannten organischen Zweinährstoffdünger, welche zwei der oben genannten Grundnährstoffe enthalten, wobei mindestens 1 % Stickstoff, 0,3% Phosphor oder 0,5% Kalium enthalten sein müssen um in dieser Kategorie zugelassen zu ein. Die letzte Gruppe sind die sogenannten Organischen NPK Dünger, welche sowohl mindestens 1% Stickstoff, als auch mindestens 0,3% Phosphor und 0,5% Kalium enthalten müssen. Wird dem jeweiligen Dünger ein mineralischer Dünger zugesetzt, so muss er beispielsweise als organisch-mineralischer Einnährstoffdünger deklariert werden. Zusätzlich zu der Grundzusammensetzung klären die Düngemitteltypen ob es sich um einen trockenes Produkt oder einen Flüssigdünger handelt. Als Flüssigdünger wird ein Dünger typisiert, welcher weniger als 15% Trockenmasse enthält. Nur in Ausnahmefällen ist eine Typisierung als Flüssigdünger möglich, wenn dieser Prozentsatz höher liegt. Hier besteht der Gesetzgeber auf den Nachweis des flüssigen Aggregatzustandes des Düngers mit Hilfe von wissenschaftlich anerkannten Methoden, um den korrekten Düngemitteltyp auszeichnen zu können.